Nutzungsordnung

WSCÜ- Clubhaus

Stand 2009

 
                                                                                                                                

 

Das Clubhaus ist Eigentum des Windsurfclub Überlingen e.V., nachfolgend WSCÜ genannt.

Das Hausrecht obliegt dem Vorstand und den Beiräten, auch während Veranstaltungen und Belegungen Dritter ist den Anordnungen des Vorstand Folge zu leisten.

 

Für Veranstaltungen stehen der Clubraum, die Küche, die Terrasse und die Sanitärräume zur Verfügung. Das Büro bleibt davon ausgenommen. Für die Winterlagerung steht der Materialraum gegen Gebühr zur Verfügung.

 

Das Vereinsheim kann nur von volljährigen Mitgliedern des WSCÜ in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April  für private Feste reserviert werden.

Das Mitglied muss bei der Veranstaltung anwesend sein.

Von 01. Mai bis 30. September haben Veranstaltungen des WSCÜ Vorrang.

 

Belegungswünsche von Oktober bis April sind dem Vorstand ( Vorsitzenden ) mitzuteilen. Dieser führt den Belegungsplan ( siehe Internet oder Aushang Clubhaus ) und händigt dem Interessenten den Leitfaden für die Benutzung des Clubhauses gegen Unterschrift aus.

Mit der Unterschrift akzeptiert der Veranstalter die Hausordnung und die dazugehörigen Auflagen und stellt den WSCÜ von jeglichem Haftungsanspruch frei.

 

Der Veranstalter haftet für Schäden und Beanstandungen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen.

 

Für die Nutzung des Clubhauses wird eine Nutzungsgebühr erhoben.

Die Nutzungsabgabe beträgt 50,00 €  zuzüglich 50,00€ Kaution.

Die Abgabe dient ausschließlich der Instandhaltung des Clubhauses. 

Die Räume müssen bei der Übergabe an ___________________________ gereinigt und der Abfall entsorgt sein.

Die Lärmschutzverordnung der Stadt Überlingen ist in ihrer jeweiligen Fassung einzuhalten.

 

Es ist untersagt:

 

Feuer außerhalb des Grill

Den Grill zu nah an das Clubhaus zu stellen

Abfälle in die Toilette zu werfen

Kerzen im Raum und im Freisitz unbeaufsichtigt brennen zu lassen

stromfressende“ Verbraucher anzuschließen

Verschwenderisch mit Wasser, Strom und Verbrauchmaterial umzugehen

 

Der Vorstand behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung, Kontrollen vorzunehmen.

 

Die Nutzungsordnung ist Bestandteil der Clubsatzung und wurde mehrheitlich in der Jahreshauptversammlung vom 08.Februar 2007 beschlossen.