Nutzungsordnung WSCÜ- Clubhaus Stand 2009

Das
Clubhaus ist Eigentum des Windsurfclub Überlingen e.V., nachfolgend WSCÜ
genannt.
Das
Hausrecht obliegt dem Vorstand und den Beiräten, auch während Veranstaltungen
und Belegungen Dritter ist den Anordnungen des Vorstand Folge zu leisten.
Für
Veranstaltungen stehen der Clubraum, die Küche, die Terrasse und die
Sanitärräume zur Verfügung. Das Büro bleibt davon ausgenommen. Für die
Winterlagerung steht der Materialraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Das
Vereinsheim kann nur von volljährigen Mitgliedern des WSCÜ in der Zeit vom 01.
Oktober bis 30. April für private Feste
reserviert werden.
Das
Mitglied muss bei der Veranstaltung anwesend sein.
Von
01. Mai bis 30. September haben Veranstaltungen des WSCÜ Vorrang.
Belegungswünsche
von Oktober bis April sind dem Vorstand ( Vorsitzenden ) mitzuteilen. Dieser
führt den Belegungsplan ( siehe Internet oder Aushang Clubhaus ) und händigt
dem Interessenten den Leitfaden für die Benutzung des Clubhauses gegen
Unterschrift aus.
Mit
der Unterschrift akzeptiert der Veranstalter die Hausordnung und die
dazugehörigen Auflagen und stellt den WSCÜ von jeglichem Haftungsanspruch frei.
Der
Veranstalter haftet für Schäden und Beanstandungen entsprechend den rechtlichen
Bestimmungen.
Für
die Nutzung des Clubhauses wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Die
Nutzungsabgabe beträgt 50,00 € zuzüglich
50,00€ Kaution.
Die
Abgabe dient ausschließlich der Instandhaltung des Clubhauses.
Die
Räume müssen bei der Übergabe an ___________________________ gereinigt und der
Abfall entsorgt sein.
Die
Lärmschutzverordnung der Stadt Überlingen ist in ihrer jeweiligen Fassung
einzuhalten.
Es
ist untersagt:
Feuer
außerhalb des Grill
Den
Grill zu nah an das Clubhaus zu stellen
Abfälle
in die Toilette zu werfen
Kerzen
im Raum und im Freisitz unbeaufsichtigt brennen zu lassen
„stromfressende“ Verbraucher anzuschließen
Verschwenderisch
mit Wasser, Strom und Verbrauchmaterial umzugehen
Der
Vorstand behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung, Kontrollen
vorzunehmen.
Die
Nutzungsordnung ist Bestandteil der Clubsatzung und wurde mehrheitlich in der
Jahreshauptversammlung vom 08.Februar 2007 beschlossen.