Hausordnung des Windsurfclub Überlingen e.V.
1)
Das
Clubhaus des WSCÜ ist ein Gemeinschaftshaus, das den Mitgliedern und deren
Gäste unter Beachtung der Bestimmungen dieser Hausordnung zur Verfügung steht.
2)
Das
Clubhaus mit seinen Einrichtungen sowie das Clubgelände werden dem Schutz und
der pfleglichen Behandlung aller Mitglieder empfohlen. Alle Mitglieder haben
ein Interesse daran, in harmonischer Weise neben- und miteinander im Clubhaus
zu verweilen. Sie sind deshalb verpflichtet, für Ordnung, Sauberkeit und
Anstand zu sorgen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Clubhaus sauber zu
halten, Verschmutzungen sind bei Anfall zu beseitigen. Es gilt das
Verursacherprinzip.
3)
Abfälle
sind von jedem Mitglied selbst zu entsorgen.
4)
Den
Anordnungen des Vorstandes und der Beisitzer ist in Bezug auf die Hausordnung
Folge zu leisten.
5)
Nasse
und verschmutzte Sportkleidung ist im Sanitärbereich abzulegen.
6)
Feuer,
Rauchen und offenes Licht sind im gesamten Clubhaus verboten.
7)
Der
Clubraum, das Materiallager, die Terrasse und die Sanitätsräume stehen den
Vereinsmitgliedern mit Ihrem Clubschlüssel zur Verfügung.
8)
Jedes
Mitglied hat darauf zu achten, dass bei Verlassen des Clubgeländes, das Licht
ausgeschaltet, alles verschlossen ist und die Rollladen herabgelassen sind. Im
Winter muss die Frostsicherung sichergestellt sein.
9)
Sollten
Biertischgarnituren innerhalb des Clubhaus aufgestellt werden, so ist darauf zu
achten, dass die Aufstellflächen der Garnituren beklebt sind, damit der Boden
nicht beschädigt wird.
10)
Getränke
im Clubhaus sind Eigentum des WSCÜ und können gegen ausgewiesene Preise gekauft
werden, sie sind sofort zu bezahlen.
11)
Es ist
verboten an Jugendliche Alkohol auszugeben. Siehe Jugendschutzgesetz.
12)
Hunde
sind auf dem Gelände und im Clubhaus nicht erwünscht.
13)
Für
die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein
übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.