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Windsurfclub Überlingen e.V. Stand 23.03.2000Postfach 101923 88649 ÜberlingenSeite 1 1.) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Vereins- sowie die Platzordnung zu beachten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder oder Nachbarn nicht gestört oder belästigt werden. Dies gilt auch für die Benutzung von Radios, Tonbandgeräten etc. Den Anweisungen des Platzwartes bzw. des Vorstandes ist nachzukommen. 2.) Die Änderung der Anschrift eines Mitglieds ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Seitens des Vorstandes besteht keine Verpflichtung, Adressenänderungen festzustellen und Post nachzusenden, 3.) Die Beiträge werden, wie in der Beitragsordnung enthalten, und entsprechend der Satzung jeweils bis zum 31.3. eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Erwachsenen ab 18 Jahren wird der volle Beitrag berechnet, sofern nicht der Besuch einer Schule, Ausbildung oder Studium nachgewiesen wird. Der Nachweis obliegt dem Mitglied.
4.) Brettliegeplätze können nur nach aushängendem Belegungsplan bzw. in Absprache mit dem Vorstand belegt werden. 5.) Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an den Arbeiten auf dem Grundstück und solchen zur Erstellung oder Erhaltung von Clubeinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören: -Arbeitseinsatz, dessen Höhe nach Bedarf vom Vorstand festgelegt wird. Für jede nicht-geleistete Arbeitsstunde ist eine Ersatzvergütung zu bezahlen. - Wochendienst: Zusammenrechnen des Grasschnittes, Mähen der Ränder und um die Bäume herum soweit notwendig, herabgefallenes Obst und herabgefallene Äste aufsammeln Müllsäcke zur Abholung durch die Müllabfuhr jeweils donnerstags bereitstellen, Clubwagen und Toiletten reinigen. 6.) Jedem Mitglied stehen die Clubeinrichtungen zur Verfügung. Sie dürfen nur zweckbestimmt benutzt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Clubeinrichtungen in Ordnung zu halten und Schäden hieran zu vermeiden. Jedes Mitglied ist für den von ihm benutzten Brettliegeplatz verantwortlich. Die Segelständer dürfen nur zum Trocknen der Segel, nicht zum Aufbewahren derselben genutzt werden. Die Segelständer müssen abends geräumt werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres die von ihm auf dem Clubgelände gelagerten Surfboards, -segel, zubehör, sonstige Sportgeräte sowie sämtliche privaten Gegenstände abzuholen. Nach diesem Termin auf dem Grundstück befindliches Material kann vom Vorstand ohne weitere Aufforderung kostenpflichtig abtransportiert werden. Sportgeräte, wie Tandem, Volleyballnetz etc. sind ebenfalls pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch ordnungsgemäß zu versorgen. Für verschiedene Sportgeräte liegen Benutzungslisten zur jeweiligen Eintragung aus. Die Verantwortlichkeit für das Gerät besteht für die Dauer der eingetragenen Zeit. Der Zugang zum Wasser ist von Surfbrettern und -segeln sowie anderen Gegenständen freizuhalten. |