Wartung und Sauberhalten der Spielfläche für Kleinkinder obliegt deren Eltern.
Es ist darauf zu achten, dass Bäume weder bestiegen nach beschädigt werden.
Auf dem Clubgelände befindet sich ein Grillplatz. Nur an dieser hierfür vorgesehenen Stelle
ist offenes Feuer gestattet. Nicht erlaubt ist das Verbrennen von Kunststoffen oder stark qualmenden Materialien. Von jedem Benutzer wird sachgemäßer Umgang mit dem Feuer einschließlich des Löschens desselben und anschliessendem Säubern des Grillplatzes erwartet.
Kinder unter 14 Jahren dürfen selbständig kein Feuer entzünden oder unterhalten.
Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sich das Grundstück in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand befindet, insbesondere hat jeder seine eigenen Abfälle, (z.B. Zigarettenkippen, Flaschenverschlüsse, Papierschnitzel, Eisstiele) zu beseitigen. Müllsäcke sind aufgestellt.
Das Wegwerfen von Abfällen in den See bzw. den Nussbach ist untersagt. .
7.) Falls Schäden auf dem Clubgelände oder an Clubeinrichtungen festgestellt werden, wird darum gebeten; diese dem Vorstand mitzuteilen.
8.) Das Füttern von Wasservögeln soll wegen der damit verbundenen Gewöhnung der Tiere an das Grundstück und der hierdurch eintretenden Verschmutzung unterbleiben.
9.) Der. Club übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern, deren Angehörigen und Gästen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden durch Unfall, Diebstahl oder dergleichen auf dem Clubgelände oder bei Ausübung des Sports ..
Es wird darauf hingewiesen, nicht zuletzt im Interesse der Kinder, dass der Aufenthalt von Kleinkindern im vorderen Teil des Grundstücks zu unterbleiben hat. Auf die Gefährlichkeit . des Ufers (Bacheinmündung) sowie des Grillplatzes wird aufmerksam gemacht. .
10.) Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche, auch solche, deren Eltern nicht Clubmitglieder sind, obliegt allein den Eltern, sowohl auf dem Clubgelände als auch auf
dem Wasser und bei Ausübung des Surfsports. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine regelmäßige Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Diese befinden sich häufig allein ohne Anwesenheit von Erwachsenen oder surfkundigen Personen auf dem Clubgelände bzw. auf dem Wasser.
Wir weisen die Eltern ferner auf die Gefahren des Surfens hin, insbesondere bitten wir sie, darauf hinzuwirken, dass
- das Sportgerät vollständig funktionstüchtig und eine Rigg-Brett-Verbindung vorhanden ist
- die Kinder und Jugendlichen nur mit Schwimmweste und Neoprenanzug surfen,
- bei zu starkem Wind nicht surfen und vor allem die Sturmwarnung beachten.
Auf die besonderen Gefahren des Surfens mit Trapez wird an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen.
Dass die Kinder und Jugendlichen schwimmen können, setzen wir voraus.