Windsurfclub Überlingen e.V.
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alte Club- und Vereins - Ordnung ( C.-u. V.- Ordnung) (rev. 2014)

1.)   Jedes Mitglied ist verpflichtet, die C.-u.V.- Ordnung zu beachten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder oder Nachbarn des Clubgeländes nicht gestört oder belästigt werden. Ballspiele und dergleichen sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.  

2.)   Jedes Mitglied ist berechtigt die Clubeinrichtungen zu nutzen, hierzu erhält jedes Mitglied einen Schlüssel. Dieser Schlüssel darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.  

3.)   Die Clubeinrichtungen dürfen nur zweckbestimmt verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet mit den Clubeinrichtungen schonend umzugehen, diese sauber und in Ordnung zu halten. Schäden an Clubeinrichtungen müssen unverzüglich dem Vorstand gemeldet werden.

4.)   Zur Erhaltung der Clubeinrichtungen finden jährlich mehrere Arbeitseinsätze statt, an denen die Mitglieder verpflichtet sind teilzunehmen.  

5.)   Bei der Benutzung von clubeigenen Surf- und Segelgeräten ist der Eintrag in das Ausleihbuch zwingend erforderlich. (Siehe hierzu auch Nutzungsordnung für WSCÜ Material).

6.)   Für die Lagerung von privatem Surfmaterial stehen dem Mitglied auf dem Clubgelände mehrere Ständer zu Verfügung. Die Einteilung der Belegung dieser Ständer erfolgt durch den Vorstand. Diese Belegungsliste ist für alle Mitglieder bindend.   

7.)   Es ist jedem Mitglied erlaubt Gäste mitzubringen, für die das Mitglied aber auch die Verantwortung übernimmt. Für  Gäste gilt ebenfalls die C.-u. V.- Ordnung. Anzahl und Häufigkeit von Gastbesuchern haben sich im Rahmen zu halten (keine Dauergäste).

8.)   Bei Anwärtern ist der Pate mitverantwortlich, dass die Anwärter richtig in die Clubeinrichtungen eingewiesen werden. 

9.)   Das Befahren des Clubgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. Baum –und Pflanzenbestand sind zu erhalten und zu schützen.

10.) Das Zelten und Übernachten auf dem Clubgelände und im Clubhaus ist untersagt.

11.) Tiere dürfen auf das Clubgelände nicht mitgebracht werden.

12.) Der Club übernimmt gegenüber Benutzern der Clubeinrichtungen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden. Dies betrifft auch Unfälle die bei der Ausübung von Sport- und Spielaktivitäten auf dem Clubgelände  und dem Wasser passieren.

13.) Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendlichen obliegt den Eltern. Dies gilt auch für die Benutzung von Bade- und Surfbrettern. Bei deren Benutzung ist das Tragen einer Schwimmweste obligatorisch.

14.) Private Gegenstände, die nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen oder nicht zur Ausübung des Surf- und Segelsports benötigt werden, dürfen nicht auf dem Clubgelände oder im Clubhaus gelagert werden. Sachspenden für den Club werden nur nach Absprache mit dem Vorstand entgegengenommen.

15.) Bei abendlichen Geselligkeiten ist die Nachtruhe einzuhalten ( siehe Aushang im Clubhaus).  

16.) Bei  Nutzung des Clubhauses ist die Clubhausordnung einzuhalten.

17.) Den Anweisungen des Vorstandes ist nachzukommen. Verstöße und die Nichteinhaltung der C.-u. V.- Ordnung können vom Vorstand geahndet werden      

Nußdorf  15.März 2014

Der Vorstand

 
 
 
 
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