Windsurfclub Überlingen e.V.
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Archiv:  VEREINSORDNUNG  / PLATZORDNUNG                        Stand 23.03.2000

1.) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Vereins- sowie die Platzordnung zu beachten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder oder Nachbarn nicht gestört oder belästigt werden. Dies gilt auch für die Benutzung von Radios, Tonbandgeräten etc.

Den Anweisungen des Platzwartes bzw. des Vorstandes ist nachzukommen.

2.) Die Änderung der Anschrift eines Mitglieds ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Seitens des Vorstandes besteht keine Verpflichtung, Adressenänderungen festzustellen und Post nachzusenden,

3.) Die Beiträge werden, wie in der Beitragsordnung enthalten, und entsprechend der Satzung jeweils bis zum 31.3. eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Erwachsenen ab 18 Jahren wird der volle Beitrag berechnet, sofern nicht der Besuch einer Schule, Ausbildung oder Studium

nachgewiesen wird. Der Nachweis obliegt dem Mitglied. 

4.) Brettliegeplätze können nur nach aushängendem Belegungsplan bzw. in Absprache mit dem Vorstand belegt werden.

5.) Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an den Arbeiten auf dem Grundstück und solchen zur Erstellung oder Erhaltung von Clubeinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören: -Arbeitseinsatz, dessen Höhe nach Bedarf vom Vorstand festgelegt wird. Für jede nicht-geleistete Arbeitsstunde ist eine Ersatzvergütung zu bezahlen.

- Wochendienst: Zusammenrechnen des Grasschnittes, Mähen der Ränder und um die Bäume herum soweit notwendig, herabgefallenes Obst und herabgefallene Äste aufsammeln Müllsäcke zur Abholung durch die Müllabfuhr jeweils donnerstags bereitstellen, Clubwagen und Toiletten reinigen.

6.) Jedem Mitglied stehen die Clubeinrichtungen zur Verfügung. Sie dürfen nur zweckbestimmt      benutzt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Clubeinrichtungen in Ordnung zu halten und Schäden hieran zu vermeiden.

Jedes Mitglied ist für den von ihm benutzten Brettliegeplatz verantwortlich. Die Segelständer dürfen nur zum Trocknen der Segel, nicht zum Aufbewahren derselben genutzt werden. Die Segelständer müssen abends geräumt werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres die von ihm auf dem Clubgelände gelagerten Surfboards, -segel, zubehör, sonstige Sportgeräte sowie sämtliche privaten Gegenstände abzuholen. Nach diesem Termin auf dem Grundstück befindliches Material kann vom Vorstand ohne weitere Aufforderung kostenpflichtig abtransportiert werden.

Sportgeräte, wie Tandem, Volleyballnetz etc. sind ebenfalls pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch ordnungsgemäß zu versorgen.

Für verschiedene Sportgeräte liegen Benutzungslisten zur jeweiligen Eintragung aus. Die Verantwortlichkeit für das Gerät besteht für die Dauer der eingetragenen Zeit.

Der Zugang zum Wasser ist von Surfbrettern und -segeln sowie anderen Gegenständen freizuhalten.

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Wartung und Sauberhalten der Spielfläche für Kleinkinder obliegt deren Eltern. Es ist darauf zu achten, daß Bäume weder bestiegen nach beschädigt werden.

Auf dem Clubgelände befindet sich ein Grillplatz. .Nur an dieser hierfür vorgesehen Stelle ist offenes Feuer gestattet Nicht erlaubt ist das Verbrennen von Kunststoffen oder stark qualmenden Materialien, Von jedem Benutzer wird sachgemäßer Umgang mit dem Feuer ein­schließlich des Löschens desselben und anschließendem Säubern des Grillplatzes erwartet

Kinder unter 14 Jahren dürfen selbständig kein Feuer entzünden oder unterhalten.

Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sich das Grundstück in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand befindet, insbesondere hat jeder seine eigenen Abfälle, (z.B. Zigaretten­kippen, Flaschenverschlüsse, Papierschnitzel, Eisstiele) zu beseitigen. Müllsäcke sind

aufgestellt.

Das Wegwerfen von Abfällen in den See bzw. den Nußbach ist untersagt.

7.) Falls Schäden auf dem Clubgelände oder an Clubeinrichtungen festgestellt werden, wird darum gebeten,, diese dem Vorstand mitzuteilen.

S.) Das Füttern von Wasservögeln soll wegen der damit verbundenen Gewöhnung der Tiere an das Grundstück und der hierdurch eintretenden Verschmutzung unterbleiben.

9.) Der. Club übernimmt gegenüber seinen Mitgliedern, deren Angehörigen und Gästen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden durch Unfall, Diebstahl oder dergleichen auf dem Clubgelände oder bei Ausübung des Sports.

Es wird darauf hingewiesen, nicht zuletzt im Interesse der Kinder, dass der Aufenthalt von Kleinkindern im vorderen Teil des Grundstücks zu unterbleiben hat. Auf die Gefährlichkeit des Ufers (Bacheinmündung) sowie des Grillplatzes wird aufmerksam gemacht.

10.) Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche, auch solche, deren Eltern nicht Clubmitglieder sind, obliegt allein den Eltern, sowohl auf dem Clubgelände als auch auf dem Wasser und bei Ausübung des Surfsports. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine regelmäßige Beaufsichtigung der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Diese befinden sich häufig allein ohne Anwesenheit von Erwachsenen oder surfkundigen Personen auf dem Clubgelände bzw. auf dem Wasser.

Wir weisen die Eltern ferner auf die Gefahren des Surfens hin, insbesondere bitten wir sie, darauf hinzuwirken, daß

-  das Sportgerät vollständig funktionstüchtig und eine Rigg-Brett-Verbindung vorhanden ist

-  die Kinder und Jugendlichen nur mit Schwimmweste und Neoprenanzug surfen,

-  bei zu starkem Wind nicht surfen und vor allem die Sturmwarnung beachten.

Auf die besonderen Gefahren des Surfens mit Trapez wird an dieser Stelle ebenfalls

hingewiesen.

Dass die Kinder und Jugendlichen schwimmen können, setzen wir voraus.

 
 
 
 
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